Was ist Persönliche Assistenz?
Persönliche Assistenz bedeutet Lebensqualität. Persönliche Assistenz ermöglicht die Umsetzung des Rechts auf Selbstbestimmung, durch aktives Einnehmen verschiedener Rollen: als Partner:in, Nachbar:in, Arbeitnehmer:in, Arbeitgeber:in, Kund:in, Elternteil und viele mehr.
Vielfach verwenden andere Behinderteneinrichtungen auch schon die Begriffe „Assistenz“ oder „Persönliche Assistenz“ für ihre Dienstleistungen. Wir haben den Ausdruck „Persönliche Assistenz SL®“ als Wortmarke schützen lassen, denn das Modell der Persönlichen Assistenz wurde von Menschen mit Behinderung entwickelt, um organisatorische Zwänge von Behinderteneinrichtungen (z.B. Heimen) und fremdbestimmte Fachlichkeit nicht länger hinzunehmen.
Persönliche Assistenz ist aber keine ambulante Pflegedienstleistung. Sie umfasst alle Bereiche des täglichen Lebens und richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Menschen, die zur Deckung des alltäglichen Unterstützungsbedarfs Assistenz in Anspruch nehmen, entscheiden selbst wann, wo und wofür sie Assistenz benötigen und wer diese ausführen soll. Die Assistenznehmer:innen wählen somit die Assistent:innen selbst aus. Sie allein bestimmen ihren Bedarf und sind Auftraggeber:innen: Sie leiten die Assistent:innen an, übertragen ihnen jene Tätigkeiten, bei deren Ausführung sie Assistenz benötigen.
Dies befreit Menschen mit Behinderung vom Status eines Objektes, an dem eine Hilfeleistung erbracht wird und macht sie zu Entscheidungsträger:innen über ihr Leben.
Selbstbestimmt Leben bietet bedarfsgerechte Assistenz an. Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs wird als erstes abgeklärt ob das Modell Persönliche Assistenz der tatsächlich gewünschten Unterstützungsform der Person entspricht. Trifft dies zu, kann in einem zweiten Schritt der individuelle Bedarf an Persönlicher Assistenz mit unseren Koordinator:innen besprochen und beim Amt der Tiroler Landesregierung nach dem Tiroler Teilhabegesetz beantragt werden.
Unsere Koordinator:innen nehmen im Rahmen der Assistenzvermittlung eine wichtige Rolle ein. Sie unterstützen bei der Suche und Auswahl der Assistent:innen und stehen im Bedarfsfall beratend zur Verfügung. Sie begleiten Kund:innen und Mitarbeiter:innen beim Finden ihrer Rollen und können kontaktiert werden, wenn wichtige Fragen geklärt oder Probleme gelöst werden müssen, die im Rahmen des jeweiligen Assistenzverhältnisses nicht geklärt werden können. Für die Assistent:innen sind die Koordinator:innen die unmittelbaren Vorgesetzten und Ansprechpartner:innen.
Die Assistent:innen
Für die Ausübung der Tätigkeit als Persönliche Assistent:in ist keine spezielle Qualifikation bzw. Ausbildung erforderlich, da davon ausgegangen wird, dass Assistenznehmer:innen als Expert:innen in eigener Sache über das benötigte Wissen verfügen. Gleichwohl handelt es sich hierbei um eine anspruchsvolle Tätigkeit. Sie setzt die Fähigkeit und Bereitschaft zur Zurückhaltung voraus und fordert ein hohes Maß an Diskretion, sowie gewissenhaftes und respektvolles Arbeiten. Unsere Assistent:innen werden nach dem SWÖ Kollektivvertrag angestellt. Nähere Information zum Bewerbungsverfahren finden sich hier.